Kaum eine Regel wird beim Thema Auswandern so oft zitiert und so oft falsch verstanden wie die 183-Tage-Regel. Die verbreitete Lesart lautet: Wer weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland ist, zahlt dort keine Steuern mehr. Das stimmt nicht. Die 183 Tage stehen an zwei ganz anderen Stellen, und die Frage, wo Sie steuerpflichtig sind, entscheidet sich an Wohnung, Familie und Lebensmittelpunkt.
Dieser Beitrag erklärt die vier Begriffe, die beim Umzug von Deutschland nach Bulgarien tatsächlich zählen: die unbeschränkte und die beschränkte Steuerpflicht, die Ansässigkeit nach dem Doppelbesteuerungsabkommen und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht. Stand: September 2026. Die deutsche Seite ersetzt keine Beratung durch einen deutschen Steuerberater; wir beschreiben sie, damit Sie die richtigen Fragen stellen, und beraten selbst zur bulgarischen Seite.
Unbeschränkte Steuerpflicht: die Wohnung entscheidet, nicht der Kalender
In Deutschland ist unbeschränkt steuerpflichtig, wer dort einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 1 EStG). Unbeschränkt heißt: mit dem gesamten Welteinkommen.
- Ein Wohnsitz (§ 8 AO) ist eine Wohnung, die Sie innehaben und die Sie jederzeit nutzen können. Auf die Zahl der Tage kommt es nicht an. Wer die Eigentumswohnung in Deutschland behält und den Schlüssel hat, hat dort weiterhin einen Wohnsitz, auch wenn er das ganze Jahr in Varna verbringt. Ein Zimmer bei den Eltern, das jederzeit zur Verfügung steht, kann genügen.
- Ein gewöhnlicher Aufenthalt (§ 9 AO) liegt vor, wenn Sie sich zusammenhängend länger als sechs Monate in Deutschland aufhalten. Hier steckt die eine echte Halbjahresregel des deutschen Rechts, und sie wirkt nur in eine Richtung: Sie kann die Steuerpflicht begründen, aber ihr Unterschreiten beendet sie nicht, solange eine Wohnung bleibt.
Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt ist ein Indiz, mehr nicht. Das Finanzamt fragt nach der Wohnung, nach dem Ehepartner und den Kindern, nach dem Arbeitsplatz, dem Arzt, dem Verein. Ein Umzug, der einer Prüfung standhalten soll, gibt die deutsche Wohnung auf oder vermietet sie langfristig an Dritte.
Beschränkte Steuerpflicht: was in Deutschland bleibt
Wer weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, ist dort nur noch beschränkt steuerpflichtig (§ 1 Abs. 4 EStG), und zwar mit den Einkünften, die eine deutsche Quelle haben: Mieteinnahmen aus deutschen Immobilien, Gewinne einer deutschen Betriebsstätte, Gehalt für in Deutschland ausgeübte Arbeit, Dividenden deutscher Gesellschaften. Das Welteinkommen interessiert das deutsche Finanzamt dann nicht mehr; Grundfreibetrag und Splitting gibt es in der Regel nicht.
Wann Bulgarien Sie als ansässig betrachtet
Bulgarien regelt die Ansässigkeit in Art. 4 des Einkommensteuergesetzes für natürliche Personen (ЗДДФЛ). Ansässig ist, wer eine der folgenden Bedingungen erfüllt:
- eine ständige Adresse in Bulgarien hat,
- sich mehr als 183 Tage innerhalb eines beliebigen Zwölfmonatszeitraums in Bulgarien aufhält, wobei der Tag der Einreise und der Tag der Ausreise mitzählen, oder
- seinen Lebensmittelpunkt in Bulgarien hat: Familie, Wohnung, Arbeit, Vermögen.
Das ist die erste Stelle, an der die 183 Tage tatsächlich stehen. Die ständige Adresse allein reicht allerdings nicht: Wer sie hat, aber seinen Lebensmittelpunkt nachweislich anderswo führt, gilt nicht als ansässig. Umgekehrt genügt der Lebensmittelpunkt auch ohne 183 Tage.
Als Ansässiger versteuern Sie in Bulgarien Ihr Welteinkommen mit pauschal 10 %, Dividenden mit 5 %. Die Steuerbehörde НАП stellt auf Antrag eine Ansässigkeitsbescheinigung aus, die Sie dem deutschen Finanzamt und deutschen Banken vorlegen, damit Quellensteuern auf den Abkommenssatz begrenzt werden.
Das Doppelbesteuerungsabkommen löst den doppelten Wohnsitz auf
Das Abkommen zwischen Deutschland und Bulgarien, unterzeichnet am 25. Januar 2010 und anzuwenden seit dem 1. Januar 2011, regelt den Fall, dass beide Staaten Sie nach ihrem eigenen Recht als ansässig betrachten. Art. 4 prüft dann der Reihe nach:
- Wo haben Sie eine ständige Wohnstätte? Nur in einem Staat: dort sind Sie ansässig.
- In beiden? Dann entscheidet der Mittelpunkt der Lebensinteressen: die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Ehepartner und Kinder wiegen schwer.
- Unklar? Dann der gewöhnliche Aufenthalt, also wo Sie sich überwiegend aufhalten.
- Auch das unklar? Dann die Staatsangehörigkeit, und zuletzt eine Verständigung der beiden Finanzverwaltungen.
Wer nach dieser Prüfung in Bulgarien ansässig ist, gilt für Zwecke des Abkommens in Deutschland als nicht ansässig, selbst wenn er nach § 1 EStG noch unbeschränkt steuerpflichtig wäre. Genau dieser Wechsel löst übrigens auch die Wegzugsbesteuerung aus, wenn Sie GmbH-Anteile halten.
Das Abkommen verteilt dann die Einkünfte. Die für Auswanderer wichtigsten Regeln:
- Immobilien werden dort besteuert, wo sie liegen. Deutsche Mieteinnahmen bleiben deutsch.
- Unternehmensgewinne werden dort besteuert, wo das Unternehmen tatsächlich geleitet wird. Eine bulgarische EOOD, deren Geschäftsführer von Deutschland aus arbeitet, hat eine deutsche Betriebsstätte.
- Dividenden dürfen im Quellenstaat mit höchstens 15 % besteuert werden, mit 5 %, wenn eine Gesellschaft mindestens 10 % hält. Zinsen und Lizenzgebühren mit höchstens 5 %.
- Gehalt wird im Tätigkeitsstaat besteuert. Hier steht die zweite echte 183-Tage-Regel: Wer als in Bulgarien Ansässiger vorübergehend in Deutschland arbeitet, bleibt in Bulgarien steuerpflichtig, wenn er dort nicht mehr als 183 Tage im Kalenderjahr ist, der Arbeitgeber nicht in Deutschland ansässig ist und keine deutsche Betriebsstätte das Gehalt trägt. Die Regel betrifft also Arbeitstage, nicht den Wohnsitz.
Erweiterte beschränkte Steuerpflicht: die Regel für Niedrigsteuerländer
Es gibt eine deutsche Vorschrift, die speziell auf Umzüge in Länder wie Bulgarien zielt: die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG. Sie greift, wenn Sie
- deutscher Staatsangehöriger sind,
- in den letzten zehn Jahren vor dem Wegzug mindestens fünf Jahre unbeschränkt steuerpflichtig waren,
- in ein Niedrigsteuerland ziehen, und das ist Bulgarien mit 10 % nach der gesetzlichen Definition eindeutig, und
- wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behalten: eine Beteiligung von mindestens 25 % an einer deutschen Kapitalgesellschaft oder ein deutsches Unternehmen, deutsche Einkünfte von mehr als 30 % Ihrer Gesamteinkünfte oder mehr als 62.000 Euro im Jahr, oder deutsches Vermögen von mehr als 30 % Ihres Gesamtvermögens oder mehr als 154.000 Euro.
Dann bleiben Sie für zehn Jahre nach dem Wegzugsjahr in Deutschland mit allen Einkünften steuerpflichtig, die nicht ausländische Einkünfte sind, und zwar zum progressiven Tarif unter Einbeziehung Ihres Welteinkommens für den Steuersatz. Eine Bagatellgrenze schützt kleine Fälle: Die Regel gilt nur, wenn diese Einkünfte mehr als 16.500 Euro im Jahr betragen.
In der Praxis begrenzt das Doppelbesteuerungsabkommen die Reichweite erheblich, weil Deutschland nur besteuern darf, was das Abkommen ihm zuweist. Die Vorschrift verlängert aber die Pflicht, in Deutschland Erklärungen abzugeben, und sie macht einen halbherzigen Umzug teuer. Wer die deutsche GmbH behält und von Bulgarien aus weiterführt, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit beide Probleme: die erweiterte beschränkte Steuerpflicht und eine deutsche Betriebsstätte.
Der saubere Umzug in fünf Punkten
- Deutsche Wohnung aufgeben oder langfristig fremdvermieten. Kein Schlüssel, keine jederzeit verfügbare Wohnung.
- Lebensmittelpunkt nach Bulgarien verlegen: Familie, Mietvertrag oder Eigentum, Anmeldung bei der Migrationsbehörde, Bankkonto, Arzt, Alltag.
- Ansässigkeitsbescheinigung bei der НАП beantragen, sobald die Voraussetzungen vorliegen, und sie deutschen Zahlstellen vorlegen.
- Deutsche Beteiligungen vor dem Wegzug ordnen, wegen der Wegzugsbesteuerung und der 25-Prozent-Grenze des § 2 AStG.
- Die Geschäftsführung tatsächlich in Bulgarien ausüben. Verträge, Entscheidungen, Büro und Buchhaltung hier. Das ist die Voraussetzung dafür, dass die 10 % überhaupt gelten.
Den ganzen Weg vom Umzug bis zur laufenden Buchhaltung beschreibt unser Leitfaden zur Firmengründung in Bulgarien für Auswanderer. Ob der Umzug für Sie persönlich aufgeht, besprechen wir gern vorab: Kontakt aufnehmen.
