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Wegzugsbesteuerung: Was gilt beim Umzug nach Bulgarien?

Die Wegzugsbesteuerung ist die eine deutsche Vorschrift, die jeder Gründer kennen sollte, bevor er den Wohnsitz nach Bulgarien verlegt. Sie steht in § 6 des Außensteuergesetzes und tut etwas, das auf den ersten Blick unfair wirkt: Sie besteuert einen Gewinn, den Sie nie realisiert haben. Wer Anteile an einer Kapitalgesellschaft hält und Deutschland verlässt, wird so behandelt, als hätte er diese Anteile am Tag des Wegzugs zum Marktwert verkauft. Die Steuer auf den fiktiven Gewinn wird fällig, obwohl kein Euro geflossen ist.

Dieser Beitrag beschreibt die Vorschrift in der Fassung, die seit dem 1. Januar 2022 gilt, und die Erweiterung auf Fondsanteile seit 2025. Er ersetzt keine Beratung durch einen deutschen Steuerberater; er soll Ihnen sagen, ob Sie überhaupt betroffen sind und welche Fragen Sie vor dem Umzug klären müssen.

Wen die Wegzugsbesteuerung trifft

Drei Voraussetzungen müssen zusammenkommen:

  • Sie sind eine natürliche Person, die in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. Die Jahre müssen nicht am Stück liegen.
  • Sie halten oder hielten in den letzten fünf Jahren mindestens 1 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft, gleich ob GmbH, UG, AG oder eine ausländische Gesellschaft. Das ist die Beteiligungsgrenze des § 17 EStG.
  • Ihre unbeschränkte Steuerpflicht endet, weil Sie Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt aufgeben. Denselben Effekt hat es, wenn Sie nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Bulgarien ansässig werden, obwohl Sie in Deutschland noch eine Wohnung behalten, oder wenn Sie die Anteile an eine im Ausland lebende Person verschenken.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt die Vorschrift außerdem für Anteile an Investmentfonds und ETFs, wenn Sie in den letzten fünf Jahren mindestens 1 % der Anteile eines Fonds gehalten oder mehr als 500.000 Euro in einen einzelnen Fonds investiert haben. Für ein normales Depot mit breit gestreuten ETFs ist die Grenze weit weg; für ein großes Depot mit wenigen Positionen ist sie es nicht.

Nicht erfasst sind Anteile an Personengesellschaften, Einzelunternehmen und Immobilien in Deutschland. Dort gelten andere Regeln, und deutsche Immobilien bleiben ohnehin in Deutschland steuerpflichtig.

Wer nicht betroffen ist

Das ist für die meisten Leser dieser Seite die wichtigste Nachricht: Wer in Deutschland keine Kapitalgesellschaftsanteile von mindestens 1 % hält, zahlt keine Wegzugsbesteuerung. Ein Angestellter, ein Freiberufler, ein Einzelunternehmer oder ein Gründer, der seine erste Gesellschaft erst nach dem Umzug als bulgarische EOOD errichtet, ist nicht erfasst. Die Wegzugsbesteuerung ist ein Problem des bestehenden Vermögens, nicht des künftigen Geschäfts.

Wie hoch sie ist

Besteuert wird die Differenz zwischen dem gemeinen Wert der Anteile am Wegzugstag und Ihren Anschaffungskosten. Bei einer GmbH ohne Börsenkurs wird der Wert geschätzt, meist nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren des Bewertungsgesetzes: der durchschnittliche Jahresertrag der letzten drei Jahre, multipliziert mit einem Faktor von 13,75. Eine Gesellschaft, die 100.000 Euro im Jahr verdient, ist nach dieser Rechnung rund 1,4 Millionen Euro wert, ganz gleich, ob jemand diesen Preis je zahlen würde.

Der fiktive Gewinn unterliegt dem Teileinkünfteverfahren: 60 % davon werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. In der Spitze sind das rund 27 % des Gewinns zuzüglich Solidaritätszuschlag, also etwa 28,5 %. Bei einem Wertzuwachs von einer Million Euro sind das rund 285.000 Euro Steuer, ohne dass Sie etwas verkauft haben.

Ratenzahlung statt Stundung

Bis 2021 konnten Umzüge innerhalb der EU die Steuer zinslos und unbefristet stunden lassen. Das ist vorbei. Seit 2022 gilt für alle Zielländer dasselbe Verfahren, und Bulgarien ist als EU-Mitglied nicht besser gestellt als Dubai:

  • Auf Antrag zahlen Sie die Steuer in sieben gleichen Jahresraten, ohne Zinsen. Das Finanzamt verlangt dafür in der Regel eine Sicherheitsleistung, etwa eine Bankbürgschaft oder die Verpfändung der Anteile.
  • Die noch offenen Raten werden sofort fällig, wenn Sie die Anteile verkaufen, verschenken oder in die Gesellschaft einlegen, wenn die Gesellschaft liquidiert wird, wenn Sie mit einer Rate in Verzug geraten, und wenn die Gesellschaft Ihnen seit dem Wegzug insgesamt Gewinne von mehr als 25 % des Anteilswerts ausschüttet. Die letzte Regel überrascht viele: Wer nach dem Wegzug die angesammelten Gewinne seiner GmbH ausschüttet, um sie in Bulgarien zu versteuern, löst den Rest der Wegzugssteuer aus.

Die Rückkehrregel

Wenn Sie innerhalb von sieben Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig in Deutschland werden und die Anteile in der Zwischenzeit weder verkauft noch wesentlich ausgeschüttet haben, entfällt die Steuer rückwirkend. Gezahlte Raten werden erstattet. Die Frist kann auf Antrag um bis zu fünf Jahre verlängert werden, wenn die Rückkehrabsicht fortbesteht. Wer nur für einige Jahre ins Ausland geht, sollte das von Anfang an dokumentieren, weil sich die Ratenzahlung dann zur zinslosen Überbrückung wird.

Die Bulgarien-Falle: Anschaffungskosten nach dem Umzug

Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Bulgarien weist den Gewinn aus dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen dem Staat zu, in dem der Verkäufer ansässig ist. Nach dem Umzug ist das Bulgarien, und Bulgarien besteuert den Gewinn einer natürlichen Person mit 10 %. So weit die gute Nachricht.

Die schlechte: Bulgarien berechnet den Gewinn aus dem Verkaufspreis abzüglich der dokumentierten Anschaffungskosten, also dem, was Sie ursprünglich für die Anteile bezahlt haben. Der Wert, den das deutsche Finanzamt beim Wegzug angesetzt und versteuert hat, spielt dabei keine Rolle. Deutschland besteuert den Zuwachs bis zum Wegzug, Bulgarien den gesamten Zuwachs seit dem Erwerb. Derselbe Euro Wertsteigerung kann so zweimal besteuert werden. Ob und wie sich das im Einzelfall vermeiden lässt, gehört zu den Fragen, die vor dem Umzug beantwortet werden müssen, nicht danach.

Was das für Ihren Umzug bedeutet

  1. Prüfen Sie zuerst, ob Sie überhaupt betroffen sind. Keine Beteiligung von 1 % oder mehr an einer Kapitalgesellschaft, keine Fondsposition über den Grenzen: keine Wegzugsbesteuerung. Der Rest dieses Beitrags geht Sie dann nichts an.
  2. Lassen Sie den Wert Ihrer Gesellschaft realistisch schätzen, bevor Sie einen Umzugstermin festlegen. Die Steuer bemisst sich am Wert am Wegzugstag, und der lässt sich durch den Zeitpunkt beeinflussen.
  3. Entscheiden Sie, was mit der deutschen Gesellschaft geschieht. Verkauf vor dem Wegzug, Umwandlung, Einbringung in eine Holding oder Behalten mit Ratenzahlung sind verschiedene Wege mit verschiedenen Kosten. Das ist die Aufgabe Ihres deutschen Beraters.
  4. Planen Sie die bulgarische Seite gleich mit. Ansässigkeit, Ansässigkeitsbescheinigung, Anschaffungskosten und die spätere Besteuerung von Dividenden und Veräußerungsgewinnen in Bulgarien gehören in denselben Plan. Das ist unsere Aufgabe.

Wie Sie in Bulgarien überhaupt steuerlich ansässig werden und was die 183-Tage-Regel dabei wirklich bedeutet, erklären wir in 183-Tage-Regel, Steuerwohnsitz und Doppelbesteuerungsabkommen. Die Gründung selbst beschreibt der Leitfaden zur Registrierung einer bulgarischen EOOD.

Consultax berät die bulgarische Seite des Umzugs auf Deutsch und arbeitet mit Ihrem deutschen Steuerberater zusammen. Sprechen Sie mit uns, bevor Sie den Wohnsitz abmelden.

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