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Deutschsprachiger Steuerberater in Bulgarien

Ihre Buchhaltung in Bulgarien, auf Deutsch

ConsulTax ist eine Buchhaltungs- und Steuerkanzlei in Varna. Unser Team spricht Deutsch, Englisch und Bulgarisch, und ein großer Teil unserer Mandanten sind Unternehmerinnen und Unternehmer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die ihre Firma in Bulgarien führen. Wir übernehmen die bulgarische Seite vollständig: Gründung, laufende Buchhaltung, Löhne, Umsatzsteuer, Jahresabschluss und den Kontakt mit den Behörden. Sie müssen weder Bulgarisch sprechen noch die Steuerbehörde НАП oder das Handelsregister je selbst betreten.

Die Betreuung ist nicht an Varna gebunden. Belege, Abstimmungen und Unterschriften laufen digital, und wir betreuen Mandanten in Sofia, Plovdiv, Burgas und im Ausland genauso wie vor Ort.

Für wen wir arbeiten

  • Gründer, die nach Bulgarien ziehen und hier eine EOOD errichten, um ihr Unternehmen zu den bulgarischen Sätzen zu führen.
  • Bestehende bulgarische Gesellschaften mit deutschsprachigen Inhabern, deren bisheriger Buchhalter nur Bulgarisch spricht oder die eine Kanzlei suchen, die Fristen selbst überwacht.
  • Deutsche und österreichische Unternehmen mit einer Tochtergesellschaft oder Betriebsstätte in Bulgarien, die eine zuverlässige lokale Buchhaltung und einen Ansprechpartner für den Konzernabschluss brauchen.
  • Selbstständige und Freiberufler, die in Bulgarien ansässig sind und ihre Einkommensteuer, Sozialversicherung und Umsatzsteuer korrekt abwickeln wollen.

Was wir übernehmen

  • Firmengründung: Beratung zur Rechtsform, alle Unterlagen, Bank, Notar, Handelsregister und Firmenstempel. Meist eine EOOD, die bulgarische Ein-Personen-GmbH, mit einem Euro Stammkapital.
  • Laufende Buchhaltung im Monatsabonnement: Belegerfassung, Kontenführung, Umsatzsteuervoranmeldungen bis zum 14. des Folgemonats, Intrastat und VIES-Meldungen, wo nötig.
  • Lohnbuchhaltung: Arbeitsverträge, monatliche Gehaltsabrechnung, Sozialversicherungsmeldungen bis zum 25. des Folgemonats, Krankmeldungen, Urlaub, Austritte. Auch die Selbstversicherung des geschäftsführenden Gesellschafters.
  • Umsatzsteuer: Registrierung, freiwillig oder ab der gesetzlichen Schwelle, Reverse-Charge-Prüfung bei Leistungen aus Deutschland, innergemeinschaftliche Lieferungen, OSS.
  • Jahresabschluss und Steuererklärungen: Jahresabschluss, Veröffentlichung im Handelsregister, Körperschaftsteuererklärung bis zum 30. Juni, Einkommensteuererklärung für Sie persönlich bis zum 30. April.
  • Vertretung vor den Behörden: Prüfungen, Auskunftsersuchen und Nachfragen der Steuerbehörde НАП und der Sozialversicherung НОИ beantworten wir für Sie, in Ihrem Namen und auf Bulgarisch.
  • Laufende Beratung: Wir verfolgen Gesetzesänderungen und sagen Ihnen, was sich für Ihre Gesellschaft konkret ändert, bevor die Frist läuft.

So arbeiten wir zusammen

  1. Erstgespräch auf Deutsch, per Telefon oder Video. Wir klären, was Sie vorhaben, was schon besteht und was die bulgarische Seite dafür braucht.
  2. Angebot mit Monatspauschale. Der Preis richtet sich nach Belegvolumen, Mitarbeiterzahl und Umsatzsteuerstatus, nicht nach Stunden. Sie wissen vorher, was die Buchhaltung kostet.
  3. Onboarding. Wir richten den Belegaustausch ein, holen die Vollmachten für die elektronischen Behördenportale ein und übernehmen bei einem Wechsel die Unterlagen vom bisherigen Buchhalter.
  4. Monatlicher Rhythmus. Sie liefern Belege digital, wir buchen, melden und zahlen an. Sie haben eine feste Ansprechperson, die Ihre Firma kennt.

Die Zusammenarbeit mit Ihrem deutschen Steuerberater

Wir sind eine bulgarische Kanzlei und beraten zu bulgarischem Recht. Die deutsche Seite Ihres Umzugs, etwa die Abmeldung der unbeschränkten Steuerpflicht, die Wegzugsbesteuerung oder verbleibende deutsche Erklärungspflichten, gehört zu Ihrem Steuerberater in Deutschland, und wir sind kein Steuerberater im Sinne des deutschen Steuerberatungsgesetzes. Was wir tun: Wir arbeiten mit ihm zusammen, liefern die bulgarischen Zahlen und Bescheinigungen, die er braucht, etwa die Ansässigkeitsbescheinigung der НАП, und sorgen dafür, dass beide Seiten dieselbe Geschichte erzählen. Wann Sie in Bulgarien steuerlich ansässig werden, erklären wir in 183-Tage-Regel, Steuerwohnsitz und Doppelbesteuerungsabkommen.

Häufige Fragen

Muss ich nach Varna kommen? Nein. Für die Gründung ist ein Notartermin nötig, den wir mit Ihnen in Varna oder an Ihrem Wohnort in Bulgarien organisieren. Alles andere läuft digital.

In welcher Sprache sind die Unterlagen? Behörden, Register und Bescheide arbeiten auf Bulgarisch. Sie erhalten von uns Erläuterungen, Auswertungen und Antworten auf Deutsch, und wir sagen Ihnen, was Sie unterschreiben.

Was kostet die Buchhaltung? Eine Monatspauschale, die wir nach dem Erstgespräch anbieten. Sie hängt von Belegvolumen, Mitarbeitern und Umsatzsteuerstatus ab und bleibt konstant, bis sich Ihr Geschäft ändert.

Ich habe schon einen bulgarischen Buchhalter. Kann ich wechseln? Ja, jederzeit zum Monatsende. Wir übernehmen Buchungsstand, Register und Vollmachten und melden uns bei Bedarf selbst beim bisherigen Buchhalter.

Welche Steuersätze gelten? Körperschaftsteuer 10 %, Einkommensteuer pauschal 10 %, Dividenden 5 %, Umsatzsteuer 20 %. Was das im Alltag bedeutet, beschreibt unser Leitfaden zur Firmengründung in Bulgarien für Auswanderer.

Sprechen Sie mit uns

Schreiben Sie uns auf Deutsch, was Sie vorhaben. Wir melden uns mit einem Termin für das Erstgespräch und sagen Ihnen ehrlich, ob und wie Ihr Vorhaben in Bulgarien funktioniert: Kontakt aufnehmen.

Haben Sie eine Frage zu Ihrem Unternehmen in Bulgarien?

Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Wir antworten auf Deutsch, Englisch oder Bulgarisch.

Kontaktieren Sie uns

+359 88 255 7335contact@consultax-varna.com

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