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EOOD gründen in Bulgarien: Der Leitfaden zur bulgarischen Ein-Personen-GmbH

Die EOOD (ЕООД, еднолично дружество с ограничена отговорност) ist die bulgarische Ein-Personen-GmbH und die Rechtsform, die fast jeder Gründer aus dem Ausland wählt. Sie hat einen Gesellschafter, einen oder mehrere Geschäftsführer, ein Stammkapital ab einem Euro und eine Haftung, die beim Gesellschaftsvermögen endet. Dieser Leitfaden beschreibt, wie die Gründung im September 2026 tatsächlich abläuft, was sie kostet und was danach kommt.

EOOD, OOD und GmbH: die Unterschiede

  • EOOD und OOD sind dieselbe Gesellschaftsform nach dem bulgarischen Handelsgesetz. Die OOD hat zwei oder mehr Gesellschafter, die EOOD genau einen. Tritt bei einer EOOD ein zweiter Gesellschafter ein, wird sie zur OOD, und umgekehrt, ohne Neugründung.
  • Stammkapital: ab 1 Euro. Vor der Euro-Einführung am 1. Januar 2026 waren es 2 Lew. Das Kapital muss bei Gründung eingezahlt sein; ein höheres Kapital ist möglich und gegenüber Banken und Kunden manchmal sinnvoll, aber nicht nötig.
  • Im Vergleich zur deutschen GmbH fehlen das Mindestkapital von 25.000 Euro, die notarielle Beurkundung des gesamten Gesellschaftsvertrags und die Wartezeit. Der Notar beglaubigt nur Unterschriften, und das Handelsregister entscheidet in der Regel bis zum Ende des nächsten Werktags.
  • Der Geschäftsführer kann der Gesellschafter selbst sein und muss weder Bulgare noch in Bulgarien wohnhaft sein. Wer die Gesellschaft von Bulgarien aus führen und die bulgarischen Steuersätze nutzen will, sollte es allerdings sein; warum, steht im Leitfaden zur Firmengründung in Bulgarien für Auswanderer.

Was Sie vor der Gründung entscheiden

  1. Firma. Der Name muss im Handelsregister frei sein und in kyrillischer Schrift eingetragen werden; eine lateinische Schreibweise kann zusätzlich angegeben werden. Der Zusatz ЕООД ist Pflicht.
  2. Sitz und Geschäftsadresse in Bulgarien. Ein Mietvertrag oder eine Eigentumsurkunde genügt; viele Gründer nutzen zunächst die Adresse ihrer Kanzlei.
  3. Unternehmensgegenstand. Er wird frei formuliert und darf breit sein; nur wenige Tätigkeiten brauchen eine Lizenz.
  4. Geschäftsführer und die Frage, ob der Gesellschafter selbst führt.
  5. Kapital und die Bank, bei der es eingezahlt wird.

Die Unterlagen

Die Registeragentur verlangt für eine EOOD einen festen Satz von Dokumenten:

  • den Gründungsakt (учредителен акт), das Gegenstück zum Gesellschaftsvertrag der OOD, mit Firma, Sitz, Gegenstand, Kapital und Geschäftsführung,
  • den Beschluss des Alleingesellschafters über die Gründung und die Bestellung des Geschäftsführers,
  • die notariell beglaubigte Unterschriftsprobe des Geschäftsführers (спесимен) und seine Einwilligung zur Bestellung,
  • die Erklärungen des Geschäftsführers nach Art. 141 Abs. 8 und Art. 142 des Handelsgesetzes sowie die Erklärung nach Art. 13 Abs. 4 des Handelsregistergesetzes über die Richtigkeit der Angaben,
  • die Bankbescheinigung über die Einzahlung des Kapitals auf ein Gründungskonto,
  • den Zahlungsbeleg für die Staatsgebühr,
  • bei Antragstellung durch einen Bevollmächtigten die notariell beglaubigte Vollmacht.

Für Gründer aus dem Ausland kommen zwei Dinge hinzu. Dokumente in deutscher Sprache brauchen eine beglaubigte Übersetzung ins Bulgarische, und Unterschriften, die vor einem deutschen Notar geleistet werden, brauchen eine Apostille. Deshalb ist es fast immer einfacher, für den Notartermin nach Bulgarien zu kommen oder eine Vollmacht zu erteilen, die beides in einem Dokument erledigt.

Der Ablauf

  1. Unterlagen vorbereiten und den Gründungsakt auf Bulgarisch aufsetzen, mit deutscher Fassung zum Verständnis.
  2. Notartermin für Unterschriftsprobe, Einwilligung und gegebenenfalls Vollmacht. Eine halbe Stunde.
  3. Gründungskonto eröffnen und das Kapital einzahlen. Die Bank stellt die Bescheinigung aus; das Konto wird nach der Eintragung zum Geschäftskonto umgewandelt.
  4. Antrag A4 beim Handelsregister, elektronisch mit qualifizierter Signatur oder auf Papier in einer Geschäftsstelle der Registeragentur.
  5. Eintragung. Die Agentur prüft und trägt in der Regel innerhalb von ein bis drei Werktagen ein. Mit der Eintragung erhält die Gesellschaft ihre Unternehmensnummer ЕИК, die zugleich Steuernummer ist; eine gesonderte Anmeldung bei der Steuerbehörde НАП ist nicht nötig.

Was die Gründung kostet

  • Staatsgebühr der Registeragentur: 56,24 Euro bei Einreichung auf Papier, 28,12 Euro bei elektronischer Einreichung.
  • Notar: Beglaubigungen von Unterschriftsprobe, Einwilligung und Vollmacht, zusammen üblicherweise unter 50 Euro.
  • Bank: die Gebühr für das Gründungskonto, je nach Bank zwischen null und einigen zehn Euro.
  • Übersetzung und Apostille, falls Unterlagen aus Deutschland kommen.
  • Honorar der Kanzlei oder des Anwalts, der die Gründung durchführt. Unser Angebot enthält Beratung, Unterlagen, Begleitung zu Bank und Notar, die elektronische Einreichung und den Firmenstempel; die Einzelheiten stehen auf Firmengründung.

Ein Firmenstempel ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird von Banken und Behörden in der Praxis aber weiterhin erwartet.

Nach der Eintragung

  • Geschäftskonto freischalten und Online-Banking einrichten.
  • Geschäftsführervertrag und Selbstversicherung des Geschäftsführers klären; die Beiträge laufen ab dem Monat, in dem die Tätigkeit beginnt.
  • Umsatzsteuer. Pflicht ab 51.130 Euro Umsatz im Kalenderjahr, aber schon vorher, sobald Sie Leistungen von EU-Unternehmern beziehen, etwa Software oder Beratung aus Deutschland. Die Einzelheiten in Umsatzsteuer in Bulgarien: Registrierung, UStId und Meldungen.
  • Buchhaltung ab dem ersten Tag. Jede EOOD führt Bücher nach dem Rechnungslegungsgesetz, gibt bis zum 30. Juni die Körperschaftsteuererklärung ab und veröffentlicht bis zum 30. September den Jahresabschluss im Handelsregister, auch ohne Umsatz. Alle Pflichten in Steuern in Bulgarien für Unternehmen.
  • Mitarbeiter, falls geplant: Anmeldung des Arbeitsvertrags bei der НАП vor Arbeitsbeginn; die Zahlen dazu in Mitarbeiter in Bulgarien einstellen.

Für Gründungen mit mehreren Beteiligten oder späteren Investoren gibt es seit 2024 zusätzlich die Gesellschaft mit variablem Kapital (DPK). Die vollständige Dokumentenliste für alle Rechtsformen steht in Erforderliche Dokumente für die Firmenregistrierung.

Wir gründen EOODs für Mandanten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz auf Deutsch, in Varna und in jeder anderen Stadt: Sprechen Sie mit uns.

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