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Firmengründung in Bulgarien: die Unterlagen und die Schritte

Eine Firmengründung in Bulgarien scheitert selten am Recht und oft an einem fehlenden Blatt Papier. Das Handelsregister prüft formal: Fehlt eine Erklärung oder eine Beglaubigung, ergeht eine Auflage, und die Eintragung verschiebt sich um Tage. Dieser Beitrag listet die Unterlagen, die die Registeragentur für die gängigen Rechtsformen verlangt, was Gründer aus dem Ausland zusätzlich mitbringen, und die Schritte bis zum laufenden Betrieb. Stand: September 2026.

Die Unterlagen für das Handelsregister

  1. Antrag auf Eintragung, Formular A4 für OOD und EOOD, elektronisch mit qualifizierter Signatur oder auf Papier. Elektronisch kostet die Staatsgebühr die Hälfte: 28,12 statt 56,24 Euro.
  2. Gesellschaftsvertrag (дружествен договор) bei der OOD, Gründungsakt (учредителен акт) bei der EOOD, Satzung bei der AD. Mit Firma, Sitz, Gegenstand, Kapital, Anteilen und Geschäftsführung.
  3. Gründungsbeschluss der Gesellschafter oder des Alleingesellschafters, mit der Bestellung des Geschäftsführers.
  4. Unterschriftsprobe (спесимен) jedes Geschäftsführers, notariell beglaubigt, samt seiner Einwilligung zur Bestellung.
  5. Erklärungen des Geschäftsführers nach Art. 141 Abs. 8 und Art. 142 des Handelsgesetzes: dass keine gesetzlichen Hindernisse bestehen und kein Wettbewerbsverbot verletzt wird.
  6. Erklärung nach Art. 13 Abs. 4 des Handelsregistergesetzes über die Richtigkeit der eingereichten Angaben, vom Antragsteller.
  7. Bankbescheinigung über die Einzahlung des Kapitals auf ein Gründungskonto. Mindestkapital: 1 Euro bei OOD und EOOD, bei der AD der Gegenwert der früheren 50.000 Lew, also rund 25.565 Euro, bei der Gesellschaft mit variablem Kapital keins.
  8. Zahlungsbeleg für die Staatsgebühr.
  9. Vollmacht, notariell beglaubigt, wenn ein Anwalt oder eine Kanzlei den Antrag stellt. Ein Anwalt kann den Antrag auch mit eigener Signatur ohne gesonderte Beglaubigung einreichen.
  10. Lizenz oder Genehmigung, nur für die wenigen Tätigkeiten, die eine brauchen, etwa Finanzdienstleistungen, Arbeitsvermittlung oder Reiseveranstaltung.

Ein Adressnachweis für den Sitz wird vom Register nicht verlangt; die Bank und später die Steuerbehörde fragen aber danach, und ein Mietvertrag gehört deshalb in die Mappe.

Was Gründer aus dem Ausland zusätzlich brauchen

  • Beglaubigte Übersetzung aller fremdsprachigen Dokumente ins Bulgarische durch einen vereidigten Übersetzer.
  • Apostille auf Unterschriften, die vor einem Notar außerhalb Bulgariens geleistet wurden, und auf ausländischen Registerauszügen, wenn der Gesellschafter eine deutsche GmbH ist.
  • Handelsregisterauszug und Vertretungsnachweis der Muttergesellschaft, nicht älter als sechs Monate, wenn eine Gesellschaft gründet.
  • Personennummer des Geschäftsführers, wenn er in Bulgarien wohnt; sonst genügen Passdaten.

In der Praxis ist ein Notartermin in Bulgarien, an dem Unterschriftsprobe, Einwilligung und Vollmacht in einem Durchgang beglaubigt werden, schneller und billiger als Beglaubigung, Apostille und Übersetzung in Deutschland.

Die Schritte

  1. Rechtsform wählen. Für Einzelgründer die EOOD, für mehrere Gesellschafter die OOD, für Start-ups mit Investoren die Gesellschaft mit variablem Kapital, für größere Vorhaben die AD. Die Unterschiede erklärt EOOD gründen in Bulgarien.
  2. Firma prüfen. Der Name muss im Handelsregister frei und kyrillisch geschrieben sein; er wird nicht reserviert, sondern mit dem Antrag beansprucht.
  3. Unterlagen aufsetzen und beim Notar beglaubigen lassen.
  4. Kapital einzahlen auf ein Gründungskonto und die Bescheinigung entgegennehmen.
  5. Antrag einreichen. Die Registeragentur entscheidet in der Regel bis zum Ende des nächsten Werktags, bei Auflagen innerhalb weniger Tage danach.
  6. ЕИК erhalten. Die Unternehmensnummer ist zugleich die Steuernummer; die Anmeldung bei der Steuerbehörde НАП erfolgt von Amts wegen.
  7. Geschäftskonto freischalten; die Bank wandelt das Gründungskonto um oder eröffnet ein neues.
  8. Selbstversicherung des geschäftsführenden Gesellschafters innerhalb von sieben Tagen nach Tätigkeitsbeginn anmelden.
  9. Umsatzsteuer prüfen: Pflicht ab 51.130 Euro Umsatz im Kalenderjahr, und schon vorher bei Leistungen von EU-Unternehmern; siehe Umsatzsteuer in Bulgarien. Bei Mitarbeitern: Arbeitsverträge vor Arbeitsbeginn bei der НАП anmelden.

Danach beginnt die Routine: Buchhaltung ab dem ersten Beleg, Körperschaftsteuererklärung bis 30. Juni, Jahresabschluss bis 30. September, alles in Steuern in Bulgarien für Unternehmen.

Wir bereiten die Unterlagen vor, begleiten Sie zu Bank und Notar und reichen elektronisch ein, auf Deutsch und in jeder Stadt Bulgariens: Firmengründung durch ConsulTax.

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