Zum Inhalt springen

SAF-T in Bulgarien: Die zweite Welle startet am 1. Januar 2027 — sind Sie dabei?

Ab dem 1. Januar 2027 fällt die zweite Gruppe bulgarischer Unternehmen unter SAF-T: den Standard Audit File for Tax purposes (стандартен одитен файл за данъчни цели), eine strukturierte XML-Datei, über die die Nationale Agentur für Einnahmen (NAP) Ihre Buchhaltungsdaten direkt erhält, statt sie erst bei einer Prüfung anzufordern.

Die meisten Inhaber einer kleinen bulgarischen Gesellschaft müssen zum 1. Januar nichts tun. Die Schwellen sind aber nicht offensichtlich, die Termine verteilen sich über fünf Jahre, und eine oft wiederholte Behauptung — jede Welle bekomme eine sechsmonatige Schonfrist — trifft nicht zu.

Wer wann erfasst ist

Ob Sie zu einer Welle gehören, richtet sich nach den Zahlen von vor zwei Jahren; Sie können Ihre Lage also heute schon bestimmen. Die Einführung ist in den Übergangsbestimmungen des Staatshaushaltsgesetzes 2025 geregelt und verläuft in fünf Stufen:

  • 1. Januar 2026 — große Unternehmen mit Nettoumsatzerlösen über 300 Mio. BGN im Jahr 2023 oder mehr als 3,5 Mio. BGN an die NAP gezahlten Steuern und Sozialabgaben. Die NAP hat rund 470 Unternehmen angeschrieben.
  • 1. Januar 2027 — dieselben zwei Schwellen, jetzt auf die Zahlen für 2024 angewandt und nicht mehr auf „große“ Unternehmen beschränkt: Jedes große, mittlere oder kleine Unternehmen, das eine davon überschreitet, ist dabei.
  • 1. Januar 2028 — die Schwellen sinken deutlich: Nettoumsatzerlöse über 15 Mio. BGN oder mehr als 1,5 Mio. BGN an Steuern und Abgaben, gemessen an 2025.
  • 1. Januar 2029 — alle übrigen großen, mittleren und kleinen Unternehmen im Sinne des Rechnungslegungsgesetzes, ohne finanzielle Schwelle.
  • 1. Januar 2030 — umsatzsteuerlich registrierte Kleinstunternehmen.

Die Schwellen stehen im Gesetz in Lewa. Zum festen Kurs von 1,95583 sind das rund 153,4 Mio. und 1,79 Mio. Euro für 2026–2027 sowie 7,7 Mio. und 767.000 Euro für 2028.

Für eine typische EOOD in ausländischer Hand mit wenigen Mitarbeitern ist die zweite Welle also nicht Ihre. Ihr Termin ist der 1. Januar 2029, wenn die Gesellschaft ein kleines Unternehmen im Sinne des Rechnungslegungsgesetzes ist, oder der 1. Januar 2030, wenn sie ein umsatzsteuerlich registriertes Kleinstunternehmen ist. Ein nicht registriertes Kleinstunternehmen bleibt außen vor, ebenso eine ausländische Gesellschaft, die in Bulgarien nur umsatzsteuerlich registriert ist und hier keine Geschäftsstelle hat.

Was Sie tatsächlich einreichen

Drei verschiedene Dateien, nicht eine:

Die Monatsdatei enthält das Wesentliche: Stammdaten (Kontenplan, Kunden, Lieferanten, Produkte, Steuertabellen), die Hauptbuchbuchungen und die Belege — Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Zahlungen. Sie ist bis zum Ende des Folgemonats fällig, die Januar-Datei also im Februar. Ursprünglich war der 14. vorgesehen; die NAP hat die Frist 2025 auf das Monatsende verlegt.

Die Jahresdatei betrifft das Anlagevermögen und seine Bewegungen und wird zusammen mit der jährlichen Körperschaftsteuererklärung nach Art. 92 des Körperschaftsteuergesetzes (ZKPO) eingereicht — in der Praxis bis zum 30. Juni des Folgejahres.

Die Datei auf Anforderung betrifft Lagerbestände und Warenbewegungen. Sie wird nur erstellt, wenn ein Prüfer sie im Rahmen einer Prüfung oder eines anderen Kontrollverfahrens schriftlich anfordert, innerhalb der dort gesetzten Frist.

Was die meisten Zusammenfassungen falsch darstellen: keine Schonfrist

Die SAF-T-Regeln der Steuer- und Sozialversicherungsverfahrensordnung (Art. 71z–71k DOPK) enthalten eine sechsmonatige Erleichterung für eine Pflicht, die erstmals entsteht. Das Haushaltsgesetz 2025, das die fünf Stufen festlegt, schließt diese Erleichterung für sie aber ausdrücklich aus. Gehören Sie zur zweiten Welle, ist die Datei für Januar 2027 bis Ende Februar 2027 fällig. Ein freies Halbjahr gibt es nicht.

Stattdessen gibt es ein Korrekturfenster: Dateien aus den ersten zwölf Monaten dürfen durch eine korrigierte Fassung ersetzt werden. Danach werden Sie benachrichtigt, wenn die NAP eine Abweichung feststellt, und haben sieben Tage, sie zu beheben.

Sanktionen gelten je Verstoß, und jede fehlende Monatsdatei ist ein eigener Verstoß: 5.000–15.000 BGN (rund 2.556–7.669 Euro) für Gesellschaften und Einzelkaufleute, 500–2.000 BGN (rund 256–1.023 Euro) für die verantwortlichen Personen, im Wiederholungsfall binnen eines Jahres das Doppelte.

Was Sie jetzt tun sollten — auch wenn Ihr Termin 2029 ist

SAF-T ändert nichts daran, was Sie schulden. Es ändert, wie sichtbar Ihre Buchhaltung ist, und eine automatische Prüfung verzeiht weniger als ein menschlicher Prüfer. Zwei Dinge lohnen sich, solange kein Termindruck besteht.

Bringen Sie Ihre Kontrahentendaten in Ordnung. Jeder Kunde und Lieferant braucht einen vollständigen, korrekten Datensatz: Name, USt-IdNr. oder Firmennummer, Anschrift. Lücken hier fallen einer automatischen Validierung als Erstes auf.

Stellen Sie Ihrem Softwareanbieter eine Frage, schriftlich. Nicht „Unterstützen Sie SAF-T?“, sondern „Welche Version des XSD-Schemas der NAP erzeugen Sie, und ab wann unterstützen Sie die aktuelle?” Das Schema wird von Zeit zu Zeit überarbeitet; ein Anbieter, der keine Version nennen kann, ist nicht bereit.

Beides zahlt sich doppelt aus. Der Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes würde die strukturierte E-Rechnung nach der Norm EN 16931 ab dem 1. Januar 2028 vorschreiben, und die NAP würde die Umsatzsteuererklärung aus den Rechnungsdaten vorausfüllen (siehe Bulgariens Steuerpaket 2027 im Entwurf). Das ist noch Entwurf, zeigt aber in dieselbe Richtung wie SAF-T: Ihr Buchhaltungssystem, nicht eine Tabelle, ist das, was die Steuerverwaltung liest. Und wenn Ihre Bücher teilweise in einem deutschen oder österreichischen System geführt und erst zum Jahresende in Bulgarien abgestimmt werden, sollten Sie dieses Modell überdenken, bevor Ihre Welle kommt.

Nicht sicher, in welcher Welle Sie sind? Dafür genügt ein Blick auf Ihre Zahlen für 2024 und 2025 und Ihre Größenklasse nach dem Rechnungslegungsgesetz. Sprechen Sie mit uns — wir nennen Ihnen Ihren Termin und sagen, was Ihre Software bis dahin können muss.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen mit Stand vom 28. Oktober 2026 wieder und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung für den Einzelfall dar. Die erwähnten Maßnahmen zur E-Rechnung sind Gesetzentwürfe und können sich bis zur Verabschiedung ändern.

Häufige Fragen

Ab wann muss meine bulgarische Gesellschaft SAF-T einreichen?

Das hängt von der Größe ab. Ab 1. Januar 2027 Unternehmen mit Nettoumsatzerlösen über 300 Mio. BGN (rund 153,4 Mio. Euro) oder mehr als 3,5 Mio. BGN (rund 1,79 Mio. Euro) an 2024 gezahlten Steuern und Abgaben; ab 1. Januar 2028 solche über 15 Mio. bzw. 1,5 Mio. BGN im Jahr 2025; ab 1. Januar 2029 alle übrigen kleinen, mittleren und großen Unternehmen; ab 1. Januar 2030 umsatzsteuerlich registrierte Kleinstunternehmen. Ein nicht registriertes Kleinstunternehmen reicht nichts ein.

Gibt es für SAF-T in Bulgarien eine Schonfrist?

Nicht für die fünf gestaffelten Wellen. Die sechsmonatige Erleichterung der Steuer- und Sozialversicherungsverfahrensordnung ist für sie durch das Haushaltsgesetz 2025 ausdrücklich ausgeschlossen. Wer ab Januar erfasst ist, reicht die Januar-Datei bis Ende Februar ein. Dateien aus den ersten zwölf Monaten dürfen durch korrigierte ersetzt werden.

Steuer-Updates, einmal im Monat

Fristen, Gesetzesänderungen und praktische Hinweise für Ihr Geschäft in Bulgarien — auf Deutsch oder Englisch, nie mehr als eine E-Mail pro Monat.

Mit dem Abonnieren willigen Sie ein, unsere Updates per E-Mail zu erhalten; jede E-Mail enthält einen Abmeldelink. Siehe unsere Datenschutzrichtlinie.

Bulgarische Steuerfristen im Blick behalten

Eine E-Mail im Monat mit den Fristen und Änderungen, die zählen. Kein Spam, Abmeldung mit einem Klick.

Mit dem Abonnieren willigen Sie ein, unsere Updates per E-Mail zu erhalten; jede E-Mail enthält einen Abmeldelink. Siehe unsere Datenschutzrichtlinie.