Anfang 2025 hat die Regierung ein neues Paket steuerlicher Erleichterungen eingeführt, das vor allem die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen stärken soll. Dazu gehören:
- Erhöhte Abzugsgrenzen für geschäftsbezogene Ausgaben, einschließlich Reisekosten, Büromaterial und Software.
- Neue Anreize für Start-ups: Neu registrierte Unternehmen profitieren im ersten Geschäftsjahr von einer Körperschaftssteuerermäßigung von 50 %.
- Verlängerte Schonfristen für die Umsatzsteuerregistrierung, um die Belastung neuer und umsatzschwacher Unternehmen zu verringern.
- Erweiterte Berechtigung für F&E-Steuerabzüge, die jetzt auch Lösungen für die digitale Prozessautomatisierung und Cybersicherheit abdecken.
Diese Maßnahmen sollen den finanziellen Druck vieler Unternehmen verringern und Wachstum und Innovation fördern. Unternehmen wird empfohlen, ihre Steuerberater zu konsultieren, um die Finanzplanung entsprechend anzupassen.