Korrektur – September 2026. Dieser im Januar 2025 veröffentlichte Beitrag kündigte ein Paket von Erleichterungen an, das nie verabschiedet wurde: eine 50-prozentige Körperschaftsteuerermäßigung im ersten Jahr für neue Unternehmen, verlängerte Schonfristen für die Umsatzsteuerregistrierung und erweiterte F&E-Abzüge. Nichts davon wurde 2025 Gesetz. Zwei echte Vergünstigungen kamen ein Jahr später. Der folgende Text ersetzt das Original.
Eine Ermäßigung der Körperschaftsteuer im ersten Jahr gibt es in Bulgarien nicht, und eine Schonfrist für die Umsatzsteuerregistrierung ebenso wenig. Was das Land kleinen Unternehmen stattdessen bietet, ist ein niedriger Pauschalsatz ab dem ersten Tag – dazu eine kurze Liste echter, lohnender Vergünstigungen.
Die Vergünstigungen, die es gibt
- Forschung und Entwicklung. Seit dem 1. Januar 2026 darf ein Unternehmen zusätzlich 25 % qualifizierter F&E-Ausgaben abziehen, über die Ausgabe selbst hinaus. Öffentlich geförderte Projekte sind ausgenommen.
- Elektrofahrzeuge. Ab dem 1. Januar 2026 angeschaffte Fahrzeuge der Kategorie V können mit 50 % jährlich abgeschrieben werden, was den Abzug deutlich vorzieht.
- Keine Vorauszahlungen für neue Gesellschaften. Eine neu gegründete Gesellschaft leistet im Gründungsjahr und im Folgejahr keine Körperschaftsteuervorauszahlungen. Sie zahlt einmalig mit der Jahreserklärung. Das kommt einer Gründerförderung am nächsten und hilft der Liquidität wirklich.
- Auch bei kleinem Umsatz keine Vorauszahlungen. Eine Gesellschaft leistet überhaupt keine Vorauszahlungen, wenn ihre Nettoumsatzerlöse im Jahr vor dem Vorjahr höchstens 153.387,56 EUR betrugen. Beachten Sie den Bezugszeitraum: Es ist nicht die Zahl des Vorjahres.
- Persönliche Vergünstigungen für Gesellschafter-Geschäftsführer, geltend gemacht in der jährlichen Einkommensteuererklärung: Kinder, Hypothekenzinsen für junge Familien, Spenden, freiwillige Renten- und Krankenversicherung sowie bargeldlose Zahlungen.
Die Vergünstigungen, die es nicht gibt
- Kein ermäßigter Körperschaftsteuersatz für Kleinstunternehmen. Der Satz beträgt für alle 10 %.
- Keine 50-prozentige Ermäßigung im ersten Jahr für neue Unternehmen.
- Keine verlängerte Schonfrist für die Umsatzsteuerregistrierung. Sie haben sieben Tage nach Überschreiten der Schwelle von 51.130 EUR, daran wurde nichts gelockert.
- Keine Steueramnestie für Altschulden.
Wo die echte Ersparnis liegt
Bei den meisten kleinen Unternehmen kommt die Ersparnis gar nicht aus einer Sondervergünstigung. Sie kommt aus der Struktur: pauschal 10 % auf den Gewinn, 5 % Quellensteuer bei der Dividendenausschüttung und keine Vorauszahlungen in den ersten Jahren. Die richtige Aufteilung zwischen Gehalt und Dividende und der saubere Abzug gewöhnlicher Betriebsausgaben sind mehr wert als alle Programme, die jeden Januar kursieren.
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