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Tax Campaign 2026: Key Deadlines, Reliefs and Opportunities for Taxpayers

Aktualisierung – September 2026. Die Kampagne 2026 endete am 30. April, die Frist für Kaufleute, Einzelunternehmer und Landwirte lief am 30. Juni ab. Eines steht noch offen: Eine einzige korrigierende Erklärung für 2025 kann bis zum 30. September 2026 eingereicht werden – wer sie nutzt, verliert allerdings den 5-Prozent-Rabatt für frühe Einreichung. Die nachstehenden Beträge gelten weiterhin für Einkünfte des Jahres 2026 und sind damit das, was Sie in der Kampagne im Frühjahr 2027 geltend machen. Diese beginnt im Januar 2027 und wird die erste sein, die vollständig in Euro durchgeführt wird. Prüfen Sie Ihre Ansprüche mit dem Rechner für Steuervergünstigungen.

Seit dem Start der Steuerkampagne 2026 haben bereits mehr als 40.000 Bürgerinnen und Bürger ihre Jahressteuererklärung eingereicht. Die Kampagne begann online am 10. Januar und in den Büros der bulgarischen Nationalen Agentur für Einnahmen (NAP) am 12. Januar und lief bis zum 30. April.

Über die Hälfte der Steuerpflichtigen nutzte das E-Service-Portal der NAP, um Einkünfte zu erklären und Vergünstigungen zu beantragen. Wer seine Jahresbemessungsgrundlage für 2025 mindern möchte, muss Anlage Nr. 10 der Jahressteuererklärung gemäß Art. 50 des Einkommensteuergesetzes ausfüllen.

Personen, die als Kaufleute, Einzelunternehmer oder landwirtschaftliche Erzeuger tätig sind und diese Besteuerungsform gewählt haben, reichen ihre Erklärung für diese Einkünfte zwischen dem 1. März und dem 30. Juni ein.

Erklärung in BGN, Zahlung in EUR

In diesem Jahr werden Einkünfte und Vergünstigungen in bulgarischen Lew (BGN) erklärt, während die geschuldeten Beträge in Euro (EUR) gezahlt werden.

Erstattungen und eine wichtige Voraussetzung

2026 können natürliche Personen, die 2025 steuerpflichtige Einkünfte hatten, ihre Jahresbemessungsgrundlage erneut über die gesetzlich vorgesehenen Vergünstigungen mindern. Ergibt sich danach eine Erstattung, zahlt die NAP sie innerhalb eines Monats nach Einreichung der Erklärung aus; meist geschieht dies binnen einer Woche.

Wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Vergünstigungen ist, dass keine vollstreckbaren öffentlichen Verbindlichkeiten bestehen. Prüfen Sie daher vor der Beantragung Ihr Steuer- und Sozialversicherungskonto mit dem persönlichen Identifikationscode (PIK) über den NAP-Dienst „Verbindlichkeitsabfrage mit Zahlungsmöglichkeit“, um Verzögerungen zu vermeiden.

Steuervergünstigung für Kinder

Wie in den Vorjahren ist das Interesse an der Vergünstigung für Kinder und für Kinder mit Behinderung groß. Je nach steuerpflichtigem Einkommen der Eltern im Vorjahr betragen die Beträge:

  • bis zu 306,78 EUR / 600 BGN für ein Kind
  • bis zu 613,55 EUR / 1.200 BGN für zwei Kinder
  • bis zu 920,33 EUR / 1.800 BGN für drei oder mehr Kinder

Für die Erziehung eines Kindes mit Behinderung beträgt die Vergünstigung bis zu 613,55 EUR / 1.200 BGN.

Vergünstigung für Renovierungen

Steuerpflichtige können auch eine Vergünstigung für 2025 durchgeführte Renovierungs- oder Verbesserungsarbeiten an der eigenen Wohnung nutzen. Sie gilt für Arbeitskosten bis zu 1.022,58 EUR / 2.000 BGN. Die maximale Steuerminderung beträgt 102,26 EUR / 200 BGN, sofern die Ausgaben belegt sind.

Vergünstigung für junge Familien

Junge Familien können ihre Jahresbemessungsgrundlage um die Zinsen mindern, die auf die ersten 51.129,19 EUR / 100.000 BGN der Hauptforderung eines Hypothekendarlehens zum Erwerb einer Wohnung gezahlt wurden. Die Voraussetzungen:

  • die Antragsteller müssen verheiratet sein;
  • mindestens ein Ehegatte muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jünger als 35 Jahre gewesen sein;
  • die Immobilie muss die einzige Wohnung der Familie sein.

Vergünstigung bei geminderter Erwerbsfähigkeit

Personen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 % oder mehr können ihre Jahresbemessungsgrundlage um 4.049,43 EUR / 7.920 BGN mindern.

Freiwillige Versicherung und Lebensversicherungsbeiträge

Die Jahresbemessungsgrundlage kann um bis zu 10 % gemindert werden für:

  • eigene Beiträge zur freiwilligen Rentenversicherung;
  • eigene Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung;
  • Prämien/Beiträge aus Lebensversicherungen.

Dasselbe gilt für Beiträge zum Nachkauf von Versicherungszeiten beim Renteneintritt.

Vergünstigung für Spenden

Wer 2025 gespendet hat – etwa an die bulgarische Nationale Krankenversicherungskasse, an Krankenhäuser, soziale Einrichtungen, das Bulgarische Rote Kreuz, Kultureinrichtungen oder andere gesetzlich begünstigte Empfänger –, kann die Bemessungsgrundlage um bis zu 65 % mindern. Dazu sind der Jahreserklärung die erforderlichen Nachweise beizufügen.

Vergünstigung für bargeldlose Zahlungen

Eine Vergünstigung für bargeldlose Zahlungen ist möglich, wenn steuerpflichtige Einkünfte per Überweisung zugeflossen sind und mindestens 80 % davon bargeldlos ausgegeben wurden.

Ausführliche Informationen zu allen Voraussetzungen finden Sie auf der offiziellen Website der NAP und in ihren sozialen Medien. Für weitere Auskünfte erreichen Sie das NAP-Informationszentrum unter +359 700 18 700 und +359 2 9859 6801 oder per E-Mail an infocenter@nra.bg.

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