Aktualisierung – September 2026. Zur Klarstellung: Die Sätze für Selbstversicherte haben sich seit Erscheinen dieses Beitrags nicht geändert. Sie betragen 27,8 % der erklärten beitragspflichtigen Einkünfte – 19,8 % Rente und 8 % Krankenversicherung – oder 31,3 %, wenn Sie die Absicherung bei Krankheit und Mutterschaft hinzuwählen. Geändert hat sich die Bemessungsgrundlage: Seit dem 1. August 2026 beträgt die monatliche Mindestbemessungsgrundlage 620,20 EUR (zuvor 550,66 EUR im Jahr 2026), der Mindestbeitrag also rund 172 EUR ohne bzw. rund 194 EUR mit der freiwilligen Absicherung. Die Höchstbemessungsgrundlage liegt bei 2.300 EUR. Ihren eigenen Wert ermitteln Sie mit dem Freiberufler-Steuerrechner.
Ab Februar 2025 werden die Beitragssätze für Selbstständige im Zuge der Änderungen im nationalen Sozialversicherungssystem erheblich angepasst. Diese Aktualisierung soll gerechtere Beiträge und eine bessere Absicherung für Selbstständige gewährleisten. Selbstständige müssen ihre Beiträge sorgfältig überprüfen, um die neuen Vorschriften einzuhalten und mögliche Strafen zu vermeiden.
Die neuen Sätze spiegeln eine Erhöhung der Mindestbeiträge zur Sozialversicherung wider, was sich auf die Gesamtkosten für Selbstständige auswirken kann. Diese Änderungen sollen jedoch mehr Leistungen in den Bereichen Krankenversicherung und Altersvorsorge bieten, was den Arbeitnehmern langfristig zugutekommt. Für Selbstständige ist es wichtig, diese Anpassungen zu verstehen, um finanzielle Stabilität und Zukunftssicherheit zu gewährleisten.
