Aktualisierung – September 2026. Die hier beschriebene Januar-Meldung gibt es weiterhin; die Lew-Beträge im Text stammen aus der Zeit vor dem Euro. Es lohnt sich, die Fristen genau auseinanderzuhalten, denn sie werden leicht verwechselt. Die Erklärung über einbehaltene Vorauszahlungen auf Einkünfte außerhalb eines Arbeitsverhältnisses hat drei Termine im Jahr – 30. April, 31. Juli und 31. Oktober – und keinen für das vierte Quartal, es sei denn, der Empfänger der Einkünfte verlangt schriftlich den Einbehalt der Vorauszahlung auf Zahlungen des vierten Quartals; dann ist sie bis zum 31. Januar zu erklären. Die Januar-Meldung betrifft Quellensteuern, etwa auf Dividenden und Liquidationsanteile sowie auf Zahlungen an Gebietsfremde. Eine Korrektur zum nachstehenden Text: Die Angaben zu Kassenbeständen und Forderungen, die umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen melden, sind vierteljährlich und nicht jährlich; sie werden bis zum Ende des auf das Quartal folgenden Monats eingereicht. Der Schwellenwert steht inzwischen in Euro auf dem Formular selbst: 25.564,59 EUR – derselbe Wert wie die früheren 50.000 BGN, in neuer Währung. Die aktuellen Termine finden Sie im Steuerkalender.
Bis Ende Januar 2025 müssen Unternehmen und Selbstständige eine Steuererklärung für das vierte Quartal 2024 einreichen. Dies gilt für diejenigen, die Einkünfte aus nicht-arbeitsbezogenen Verhältnissen an Einzelpersonen gezahlt haben, beispielsweise Mieteinnahmen oder andere Einkommensquellen. Diese Quellen sind in Artikel 35 des Einkommensteuergesetzes (EStG) definiert.
Was muss gemeldet werden?
Wenn Sie auf die oben genannten Einkünfte eine Steuervorauszahlung vorgenommen haben, sind Sie verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen. Diese Erklärung ist gemäß Artikel 55 Absatz 1 EStG und Artikel 201 Absatz 1 KStG erforderlich. Sie kann ausschließlich online über die Nationale Einnahmenagentur eingereicht werden (NRA) Portal für elektronische Dienste.
Endgültige Steuern auf ausländisches Einkommen
Die Erklärung gilt auch für endgültige Steuern auf Einkünfte ausländischer Personen in Bulgarien. Dazu gehören Einkünfte wie Gebühren für technische Dienstleistungen, Zinsen und ähnliche Einkünfte. Darüber hinaus gilt die Erklärung für endgültige Steuern auf Dividenden, Liquidationsanteile und ähnliche Einkünfte. Diese Steuern müssen sowohl für inländische als auch für ausländische Personen gemeldet werden.
Quellensteuer auf Körperschaftssteuer
Die Erklärung ist auch für die Quellensteuer nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) erforderlich. So müssen beispielsweise auch Steuern auf Dividenden und Liquidationsanteile an ausländische und inländische juristische Personen, einschließlich Gemeinden, gemeldet werden. Dabei muss es sich nicht um gewerbliche Unternehmen handeln, damit diese Pflicht besteht.
EU-Berichtspflichten
Um dem automatischen Informationsaustausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten nachzukommen, müssen Unternehmen und Selbstständige zusätzliche Informationen übermitteln. Dies gilt für diejenigen, die Einkünfte aus Mieten, Lizenzgebühren oder Verwaltungs- und Kontrolldienstleistungen zahlen. Dies gilt, wenn diese Zahlungen der Endbesteuerung nach dem EStG oder der Quellenbesteuerung nach dem KStG unterliegen. Werden diese Zahlungen an Personen mit Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat geleistet, müssen in der Erklärung ebenfalls Angaben gemacht werden.
Pflichten umsatzsteuerpflichtiger Unternehmen
Für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen enthält die Erklärung auch Informationen aus ihren Buchhaltungsunterlagen zum Ende des vierten Quartals 2024. Unternehmen müssen ihren verfügbaren Kassenbestand angeben. Darüber hinaus müssen sie Forderungen angeben, darunter auch Kredite von Einzelpersonen, Mitarbeitern, Führungskräften und Auftragnehmern.
Wenn der Gesamtbetrag dieser Forderungen 50.000 BGN übersteigt, muss das Unternehmen sie melden.
