Die bulgarische Steuerbehörde (NRA) weist Privatpersonen und juristische Personen darauf hin, dass der 30. September der letzte Tag für die Abgabe von korrigierten Steuererklärungen ist. Steuerpflichtige haben somit die Möglichkeit, Fehler oder Auslassungen in ihren jährlichen Steuererklärungen zu korrigieren.
Wer kann Korrekturen einreichen?
- Einzelpersonen – diejenigen, die eine jährliche Einkommensteuererklärung abgegeben haben.
- Juristische Personen – solche, die gemäß Artikel 92 des Körperschaftsteuergesetzes eine Steuererklärung abgegeben haben.
Steuerpflichtige haben nur Anspruch auf eine einzige Berichtigung, die spätestens am 30. September des laufenden Jahres nach dem Jahr, in dem die Einkünfte erzielt wurden, eingereicht werden muss.
Warum ist das wichtig?
Die NRA hat bereits fast 13.000 Personen per E-Mail kontaktiert und wird weitere 2.000 Bürger telefonisch oder schriftlich benachrichtigen. Laut der Behörde erhielten viele dieser Steuerzahler Folgendes:
- honorare
- finanzielle Unterstützung aus dem Staatsfonds „Landwirtschaft“
- Einnahmen aus Online-Verkäufen im Jahr 2024
In einigen Fällen wurden diese Einkünfte entweder gar nicht oder falsch in den Steuererklärungen angegeben.
So überprüfen Sie Ihre Daten
Steuerzahler können ihre eingereichten Informationen mit den Daten vergleichen, die im vorausgefüllten Steuererklärungsdienst der NRA verfügbar sind. Dieser Dienst ist über einen persönlichen Identifikationscode (PIC) oder eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) zugänglich.
Benötigen Sie Hilfe?
Weitere Hinweise zum Ausfüllen und Einreichen von Berichtigungserklärungen finden Sie unter:
- Die offizielle NRA-Website
- Die Telefonnummern des Informationszentrums: 0700 18 700 und +359 2 9859 6801 (Gebühren gemäß dem Tarif des Anbieters)
Verpassen Sie diesen wichtigen Stichtag nicht – stellen Sie sicher, dass Ihre Steuererklärungen korrekt und aktuell sind.
