Die bulgarische Regierung hat die obligatorische Mehrwertsteuer-Registrierungsschwelle zum 1. April 2025 von 166.000 BGN auf 100.000 BGN gesenkt. Dies geschah nach den am 27. März 2025 im Staatsanzeiger Nr. 26 veröffentlichten Änderungen.
Diese Änderung betrifft alle in Bulgarien ansässigen Steuerpflichtigen. Ab dem 1. April 2025 müssen Steuerpflichtige, die innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten einen Umsatz von 100.000 BGN oder mehr erzielen, einen Antrag auf Umsatzsteuerregistrierung gemäß Artikel 96 Absatz 1 des Umsatzsteuergesetzes stellen.
Es ist wichtig zu beachten, dass der neue Schwellenwert sowohl für die Bestimmung des Registrierungspflichtbeginns als auch für die Beurteilung der Abmeldeberechtigung gilt. Steuerpflichtige, die bereits registriert sind und in den letzten 12 Monaten zum 1. April 2025 einen Umsatz von unter 100.000 BGN erzielt haben, können registriert bleiben, sofern sie sich nicht freiwillig abmelden.