Änderungen der Körperschaftsteuer ab Januar 2025

Buchhaltungsnachrichten

Ab Januar 2025 sind mehrere Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes in Kraft getreten. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Eine Senkung des Körperschaftsteuersatzes für Kleinstunternehmen, der nun 8 % statt 10 % beträgt und für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 200.000 BGN gilt.
  • Strengere Regeln für den Abzug von Repräsentationskosten mit einer neuen Obergrenze von 0,5 % des Gesamtumsatzes.
  • Steuerliche Behandlung digitaler Vermögenswerte: Unternehmen, die Vermögenswerte in Kryptowährungen halten, müssen diese nun zusammen mit realisierten Gewinnen oder Verlusten separat in der jährlichen Steuererklärung angeben.
  • Änderungen der Abschreibungsregeln: Einige immaterielle Vermögenswerte, wie beispielsweise Softwarelizenzen, fallen jetzt unter eine neue Abschreibungskategorie.
  • Diese Kategorie ermöglicht kürzere Amortisationszeiten.

Buchhalter werden dazu angehalten, die Jahresabschlüsse und Prognosen ihrer Mandanten zu überprüfen, um die Einhaltung dieser neuen Vorschriften sicherzustellen.

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